1. Geltung der Bedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der voicenet.at Business-Kommunikations-GmbH
(nachfolgend "voicenet.at GmbH") gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die von voicenet.at GmbH gegenüber dem
Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber") erbracht werden. Sie gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Erfüllungsgehilfen von voicenet.at GmbH nicht bevollmächtigt sind, mündliche
Individualvereinbarungen zu treffen oder abzuändern. Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

Die AGB, bilden mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, daß mit voicenet.at GmbH geschlossen wird. Diese AGB samt den für die gegenständlichen Leistungen maßgeblichen und nicht individuell vereinbarten Leistungsbeschreibungen und Entgeltsbestimmungen liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei voicenet.at GmbH zur Einsichtnahme bereit bzw. sind auf der Homepage von voicenet.at GmbH (http://www.voicenet.at) abrufbar.

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag mit voicenet.at GmbH kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von voicenet.at GmbH schriftlich, per Telefax, online oder per E-mail angenommen wurde.

Alle Angebote von voicenet.at GmbH sind immer freibleibend.

Erfolgt die Annahme durch voicenet.at GmbH nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die, vom Auftraggeber, bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung durch voicenet.at GmbH, ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zu Stande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichtes u.ä. gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der Leistungserbringung.

3. Vertragsparteien

Auftraggeber von voicenet.at GmbH kann nur eine physische oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein.

voicenet.at GmbH ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Auftraggebers durch Vorlage von amtlichen Dokumenten, sowie durch Lichtbildausweise, Meldezettel und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Auftraggeber zu fordern. Weiters hat der Auftraggeber auf Verlangen von voicenet.at GmbH eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland bekannt zu geben sowie eine inländische Bankverbindung nachzuweisen.

• voicenet.at GmbH ist berechtigt, alle Angaben des Auftraggebers und dessen Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

• voicenet.at GmbH ist insbesondere dann nicht verpflichtet ein Vertragsverhältnis mit einem Auftraggeber zu begründen,

• der gegenüber voicenet.at GmbH mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug ist,

• der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt, über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren, eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, oder dieser keine inländische Bankverbindung nachweisen kann oder dessen Kreditwürdigkeit aus anderen Gründen nicht gegeben ist.

• bei dem, der begründete Verdacht besteht, Telekommunikationsdienst oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen, insbesondere in betrugsmässiger Absicht, zu missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden, diese bereits missbraucht hat oder den Missbrauch durch Dritte geduldet hat

• bei dem der begründete Verdacht besteht, daß die Leistungen von voicenet.at GmbH überwiegend durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollen, bei dem die Ablehnungsgründe der Ziffer 1 bis 6 vorliegen, oder

• der unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Mangels ausdrücklicher anderslautender Vereinbarung ist für die Einholung einer - allenfalls - erforderlichen fernmeldebehördlichen Bewilligung oder einer anderen behördlichen Genehmigung der Auftraggeber verantwortlich. Das gleiche gilt auch für die Einholung für - allenfalls - erforderliche privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter. Diesbezüglich haftet der Auftraggeber voicenet.at GmbH gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.

Der Auftraggeber verpflichtet sich für eine allenfalls erforderliche Vergebührung des Vertrages etwa durch das Gebührengesetz 1957 Sorge zu tragen und hat er insbesondere die hiefür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.

4. Vertragsbeginn und Vertragsdauer

In Dauerschuldverhältnisse kann an Stelle des bisherigen Auftraggebers ein Dritter eintreten. Der Eintritt wird mit der schriftlichen Zustimmung von voicenet.at GmbH wirksam. Für Entgeltforderungen und Schadenersatzforderungen, die bis zum Eintritt entstanden sind, haftet neben dem bisherigen Auftraggeber auch der neue Auftraggeber als Gesamtschuldner. Der neue Auftraggeber hat voicenet.at GmbH hinsichtlich allfälliger, aus Anlass des Eintrittes erhobener Schadenersatzansprüche des bisherigen Auftraggebers oder dessen Rechtsnachfolgers schadlos zu halten. Auf Wunsch des Eintrittswerbers gibt voicenet.at GmbH bestehende Rückstände bekannt. Beim Eintritt des neuen Auftraggebers bestehende Guthaben des bisherigen Auftraggebers können von voicenet.at GmbH mit schuldbefreiender Wirkung auch an den neuen Auftraggeber ausbezahlt werden. Übernimmt ein Dritter ein von voicenet.at GmbH geliefertes System, ohne daß ihn hierzu voicenet.at GmbH eine Einverständniserklärung ihrerseits abgegeben hat, so haftet er ab Übernahme neben dem Auftraggeber als Gesamtschuldner für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den - allfälligen - sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Sollte sich nach Vertragsabschluß der Leistungsumfang einer Produktgruppe erweitern , wird der Auftraggeber hiervon nicht extra verständigt.

Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten, zur Vermeidung von Störungen des Netzes oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist voicenet.at GmbH berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, insbesondere Verbindungen in ihren Telekommunikationsnetzen zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen. voicenet.at GmbH hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben.

6. Entgeltentrichtung

Die Höhe richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltsbestimmungen von voicenet.at GmbH. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne allfälligen Versandkosten.

Der Auftraggeber hat alle für diese Form der Zahlungsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu wiederholen, sowie sämtliche erforderlichen Informationen unverzüglich bekannt zu geben. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, für eine korrekte Abwicklung der Bankeinzugzahlung bei seiner Bank Sorge zu tragen. Sämtliche dabei entstehende Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen. Wird mit dem Auftraggeber kein Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren vereinbart, so ist voicenet.at GmbH berechtigt, für jede Rechnung ein Zahlscheinentgelt zu verlangen.

Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem voicenet.at GmbH über sie verfügen kann. Sofern nicht anders vereinbart, sind
Grundentgelte und sonstige monatliche Entgelte mit dem Tag, an dem die Leitung betriebsfähig bereitgestellt wurde, für den Rest des Monats oder der Rechnungsperiode anteilig zu bezahlen. Danach sind sie im Voraus zu bezahlen, wobei aus verrechnungstechnischen Gründen bis zu drei monatlichen Entgelte zusammen vorgeschrieben werden können.

Andere Entgelte sind grundsätzlich nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Entgelte für die Bereitstellung einer Leistung sind auf Verlangen von voicenet.at GmbH im Voraus zu bezahlen.

Soweit in den Entgeltbestimmungen keine sofortige Bezahlung in bar vorgesehen ist, werden Entgeltforderungen prompt bei
Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens sieben Werktage nach Rechnungserhalt, auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gut geschrieben sein. In diesen Fällen kann voicenet.at GmbH eine kürzere Frist festlegen oder die sofortige Bezahlung der Rechnung verlangen.

Im Falle des Zahlungsverzuges kann voicenet.at GmbH sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge, ab der jeweiligen Fälligkeit, Verzugszinsen in der Höhe von 9,0 % p.a. , ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern voicenet.at GmbH nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist voicenet.at GmbH berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt voicenet.at GmbH vorbehalten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die voicenet.at GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der
Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von
Kommunikationsdienstleistungsfirmen u.s.w. - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von voicenet.at GmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten, hat voicenet.at GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die voicenet.at GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen voicenet.at GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von voicenet.at GmbH liegenden Störung(en), erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie seine gesetzlichen Zurückhaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung 4.8. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zugang der
Rechnung schriftlich bei voicenet.at GmbH zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Werden Entgeltforderungen ohne Ausstellung einer Rechnung bezahlt, so sind vom Auftraggeber Einwendungen binnen zwei Wochen nach Bezahlung der Forderung schriftlich bei voicenet.at GmbH zu erheben, andernfalls wird die Forderung rechtskräftig. voicenet.at GmbH hat aufgrund fristgerechter Einwendungen alle der Ermittlung der bestrittenen Entgeltforderung zu Grunde gelegten Faktoren zu überprüfen und anhand des
Ergebnisses die Richtigkeit der bestrittenen Entgeltforderung zu bestätigen oder die Rechnung entsprechend zu ändern. voicenet.at
GmbH ist berechtigt, zunächst ein standardisiertes Überprüfungsverfahren durchzuführen. Diesfalls kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zugang der aufgrund des Überprüfungsverfahrens ergehenden Entscheidung schriftlich weitere Überprüfungen verlangen. Lehnt voicenet.at GmbH die Einwendungen endgültig ab, trifft sie binnen zwei Monaten nach Einlangen der Einwendungen der voicenet.at GmbH oder im Fall des Verlangens nach weiteren Überprüfungen keine endgültige Entscheidung, so hat der Auftraggeber binnen 2 Wochen nach Zugang der endgültigen Entscheidung oder nach erfolglosem Ablauf der Entscheidungsfrist den Rechtsweg zu bestreiten, andernfalls die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt gilt. Soweit voicenet.at GmbH aufgrund technischer oder rechtlicher Unmöglichkeit keine Vermittlungsdaten gespeichert oder gespeicherte Vermittlungsdaten aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen gelöscht hat, trifft sie keine Nachweispflicht für einzelne Vermittlungsdaten. voicenet.at GmbH wird den Auftraggeber auf die obigen Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Folgen hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen nach Ablauf der oben genannten Fristen bleiben unberührt.

7. Sonstige Rechte und Pflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen österreichische oder internationale Rechtsnormen verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, voicenet.at GmbH vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer durch die Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigter Weise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) oder Kreditschädigung (§ 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird voicenet.at GmbH entsprechend in Anspruch genommen, so steht voicenet.at GmbH allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne daß der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber - außer im Fall groben Verschuldens von voicenet.at GmbH - den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.

Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, voicenet.at GmbH unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder Software, sowie zur Geheimhaltung von Passwörtern, samt Haftung bei Nichteinhaltung, verpflichtet.

Der Auftraggeber ist verschuldensunabhängig verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss ausgehen und wird voicenet.at GmbH für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.

8. Entstörung

Der Auftraggeber hat Störungen oder Mängel am Anschluß unverzüglich voicenet.at GmbH anzuzeigen, um die Entstörung so rasch als möglich erledigen zu können.

voicenet.at GmbH wird mit der Behebung von Störungen am Anschluss innerhalb der in der für die gegenständliche Leistung in maßgeblichen Leistungsbeschreibungen genannten Regelentstörungszeit ohne schuldhafte Verzögerung beginnen. Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt voicenet.at GmbH jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch.

Wird voicenet.at GmbH zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, daß entweder keine Störung vorliegt oder die Störung nicht von voicenet.at GmbH zu vertreten ist, hat der Auftraggeber voicenet.at GmbH den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Wird voicenet.at GmbH zur Störungsbehebung aufgefordert und ist die Störungsursache vom Auftraggeber zu vertreten, so sind voicenet.at GmbH für ihre zusätzlichen Leistungen sowie ihr notwendigen Aufwendungen vom Kunden zu bezahlen.

Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Auftraggebers zur Bezahlung der monatlichen Entgelte.

9. Weitere Anzeigepflichten, Zugang von Erklärungen

Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von voicenet.at GmbH geführt wird sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung voicenet.at GmbH schriftlich anzuzeigen.

Gibt der Auftraggeber eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von voicenet.at GmbH insbesondere Kündigungen oder Erledigungen im
Einwendungsverfahren nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen von voicenet.at GmbH gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.

Nichtbescheinigt zugesandte Erklärungen gelten innerhalb Österreichs mit dem zweiten Werktag (Montags bis Freitags) nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugestellt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt. Die Zustellfiktion des Absatzes 2 bleibt hiervon unberührt.

Sofern der Auftraggeber zustimmt, können - auch rechtlich bedeutsame - Erklärungen von voicenet.at GmbH dem Auftraggeber mittels elektronischer Medien übermittelt werden.

10. Datenschutz

Die Mitarbeiter von voicenet.at GmbH sind auf Grund des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Einhaltung des
Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

voicenet.at GmbH speichert als personenbezogene Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die akademischen Grade, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, E-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses sowie andere vom Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses und von Dritten im Rahmen der Überprüfung der Identität, Rechts- und Geschäftsfähigkeit und der
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers voicenet.at GmbH zur Kenntnis gebrachte personenbezogene Daten. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit für die Abrechnung dienlich, werden auch Ermittlungsdaten gespeichert. voicenet.at GmbH wird spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche die personenbezogenen
Stammdaten löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nötig ist. Im Sinne der Bestimmungen des TKG gespeicherte Vermittlungsdaten werden binnen sechs Monaten nach Bezahlung der entsprechenden Entgelte gelöscht. Im Falle von Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen, werden die Daten binnen sechs Monaten nach Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung gelöscht.

voicenet.at GmbH ist berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, aber auch sämtliche anderen Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, auf Grund seiner gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 87 Abs. 3 und § 93 Abs. 2 TKG für und bis Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine access-Statistik führen; dies insbesondere auch zum Schutz der eigenen Rechner und der von Dritten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Weder diese Daten noch Inhalts- oder sonstige Auftraggeberdaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zu betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben.

Der Auftraggeber nimmt jedoch zur Kenntnis, daß voicenet.at GmbH gemäß § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des
Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, daß voicenet.at GmbH gemäß § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Diesbezügliche Handlungen von voicenet.at GmbH lösen keine Ansprüche des Auftraggebers aus

Stamm- und Vermittlungsdaten werden mit Zustimmung des Auftraggebers im Sinne des § 93 Abs. 4 TKG für Marketing und
Werbezwecke für Dienste von voicenet.at GmbH verwendet. Vermittlungsdaten werden hierbei für die Beratung des Auftraggebers und für die Durchführung von Meinungsumfragen nach Kriterien wie Umsatz, bevorzugte Tarifzone, bevorzugte Tageszeit und bevorzugte Tarifierungsdauer ausgewertet. voicenet.at GmbH ist berechtigt Stammdaten und andere für die Identität maßgeblichen personenbezogenen Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, an Dritte zu übermitteln. Solche Daten können, sofern dies nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist, mit Zustimmung des Auftraggebers auch an die Gläubigerschutzverbände zum Zwecke des Gläubigerschutzes übermittelt werden.

Inhaltsdaten werden im Rahmen des § 95 TKG gespeichert und unmittelbar nach Erbringung der Leistung gelöscht.

11. Datensicherheit

voicenet.at GmbH ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern ihr diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei voicenet.at GmbH gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet voicenet.at GmbH dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code - etwa eine persönliche Identifikationsnummer (z.B. Pincode) oder ein
Kennwort - notwendig, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und insbesondere nicht auf einer gleichfalls von voicenet.at GmbH überlassene Karte zu vermerken oder gemeinsam mit dieser aufzubewahren. Besteht der Verdacht einer Kenntnis des Codes durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber den Code unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch voicenet.at GmbH vorgenommen werden kann - voicenet.at GmbH unverzüglich mit der Änderung des Codes zu beauftragen.

Werden Leistungen von voicenet.at GmbH durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für alle dadurch angefallenen Entgelte bis zum Eintreffen der Meldung des Auftrages zur Änderung des Paßwortes bei voicenet.at GmbH.


Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein speziell kodiertes Endgerät notwendig, so gelten hinsichtlich der Verwahrung des Endgerätes die Bestimmungen des Absatz 1 sinngemäß. Im Falle eines fernmündlichen Verlustes oder Diebstahls des Endgerätes hat der Auftraggeber bei voicenet.at GmbH unter Angabe der Rufnummer des Anschlusses unverzüglich die Sperre des Anschlusses zu beantragen.

12. Gewährleistung

Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc. erbringt voicenet.at GmbH die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, daß unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. voicenet.at GmbH übernimmt keine Gewähr, daß mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden.

Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von voicenet.at GmbH.

Sofern nicht anders vereinbart, wird die Gestzliche Gewährleistung gewährt.

Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von voicenet.at GmbH entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, daß der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von voicenet.at GmbH bewirkter Anordnung und Montage (dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Auftraggeber oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Auftraggeber oder Dritte, weil voicenet.at GmbH trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist), ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von voicenet.at GmbH angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Auftraggeber bestelltes Material zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

13. Software

Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Für die, vom Auftraggeber, abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von voicenet.at GmbH nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Auftraggeber voicenet.at GmbH vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schad- und klaglos.

Bei individuell von voicenet.at GmbH erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei voicenet.at GmbH, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

voicenet.at GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftragsgebers genüg., oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, oder daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können.

Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der
Dienstleistungen von voicenet.at GmbH durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von voicenet.at GmbH

Werden von voicenet.at GmbH gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen.

14. Besondere Bestimmungen für Firewalls

Bei Firewalls/VPN, die von voicenet.at GmbH aufgestellt und/oder betrieben und/oder überprüft wurden, geht voicenet.at GmbH prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligem Stand der Technik vor. Der Auftraggeber wird aber darauf hingewiesen, daß eine absolute Sicherheit und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann.

Die Haftung von voicenet.at GmbH für Nachteile, die dadurch entstehen, daß beim Auftraggeber installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, ist deshalb ausgeschlossen.

15. Auflösung aus wichtigem Grund/Sperre

voicenet.at GmbH ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn:

• der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung samt Androhung der Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;

• der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt;

• der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt, über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren bzw. eine Gesamtexekution eröffnet bzw. bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

• der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis voicenet.at GmbH vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte;

• wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

• wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von voicenet.at GmbH weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;

• voicenet.at GmbH Tatsachen bekannt werden, die eine Ablehnung der Begründung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt hätten und die noch von Bedeutung sind;

• der Kunde seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert und er keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Sachwalters etc.) beibringt;

• der Auftraggeber trotz Verlangen von voicenet.at GmbH keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt;

• bei dem der begründete Verdacht besteht, daß die Leistungen von voicenet.at GmbH überwiegend durch einen Dritten im Sinne eines Umgehungsgeschäftes in Anspruch genommen werden sollen, bei dem die in lit. a bis genannten Gründe vorliegen.

Die durch Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung bzw. Sperre einerseits sowie durch eine allfällige Entsperrung, andererseits entstehenden Kosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -Abschaltung, die aus einem Grund, der der Sphäre des
Auftraggebers zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von voicenet.at GmbH auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt. Im Falle der Vorauszahlung ist voicenet.at GmbH daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.

Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von voicenet.at GmbH.

16. Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers

Die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Auftraggebers beendet das Vertragsverhältnis (siehe Punkt 17.1. lit c der AGB). Der Masseverwalter kann aber bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses das Vertragsverhältnis fortführen. In diesem Fall hat er jedoch entweder unter Abgabe einer persönlichen Haftungserklärung für alle Entgelte und Schadenersatzansprüche, welche ab der Konkurseröffnung anfallen, unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen sechs Werktagen, wobei der Samtstag, der Karfreitag sowie der 24. und 31. Dezember nicht als Werktage gelten, ab Konkurseröffnung einen diesbezüglichen schriftlichen Antrag zu stellen. Ist kein Masseverwalter bestellt, so kann der Auftraggeber unter Erbringung einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung binnen gleicher Frist schriftlich die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beantragen.


17. Leistungsfristen und Termine, Rücktritt vom Vertrag

Die maximale Frist, innerhalb der ein Anschluss betriebsfähig bereitzustellen oder zu entstören ist, ist in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung angegeben. Im Übrigen sind Leistungsfristen und Termine nur dann gegenüber Unternehmern als Auftraggeber verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.

Voraussetzungen für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden von voicenet.at GmbH zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen.

Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von voicenet.at GmbH einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde, sowie für von voicenet.at GmbH erbrachte Vorbereitungshandlungen. voicenet.at GmbH steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

18. Haftung

voicenet.at GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. voicenet.at GmbH haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur dann, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

voicenet.at GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte fernmeldebehördliche Bewilligung, andere behördliche Genehmigungen, durch erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmung Dritter entstehen..

Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen, ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

voicenet.at GmbH haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w. übermittelter oder abgefragter Daten und für Daten, die über voicenet.at GmbH erreichbar sind. voicenet.at GmbH betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. voicenet.at GmbH übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

Für Entgeltforderungen, die durch die Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte entstanden sind, haftet der Auftraggeber, soweit er dies innerhalb seiner Einflusssphäre zu vertreten hat.

Der Auftraggeber darf Dritte die Inanspruchnahme von Leistungen gestatten, sofern das ausschließlich Konzessionsinhabern im Rahmen deren Konzession zustehenden Recht konzessionspflichtige Telekommunikationsdienste zu erbringen, nicht verletzt wird. Bei ständiger und alleiniger Benutzung eines Anschlusses oder bei ausschließlicher Inanspruchnahme einer Leistung durch Dritte, haften diese nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen neben dem Auftraggeber für alle Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche als Gesamtschuldner. Der Auftraggeber kann die ständige und alleinige Benutzung eines Anschlusses durch Dritte voicenet.at GmbH anzeigen und eine entsprechende Haftungserklärung des oder der Dritten voicenet.at GmbH übermitteln.

Der Auftraggeber hat den überlassenen Anschluss ausschließlich bestimmungsgemäß zu benutzen und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen. Insbesondere hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, daß von dem ihm überlassenen Anschluss aus keine bedrohenden oder belästigenden Anrufe oder Datenübertragungen erfolgen.

19. Bestimmungen bei Dienstleistungen

voicenet.at GmbH haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste von voicenet.at GmbH zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von voicenet.at GmbH erfolgt. Die Haftung von voicenet.at GmbH für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, wird generell ausgeschlossen.

Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und schriftlichen Zustimmung von voicenet.at GmbH.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch von ihm oder durch Weitergabe an Dritte entsteht.





20. Änderungen

Änderungen der AGB können von voicenet.at GmbH jederzeit ohne Intervention vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die jeweils aktuellen AGB werden auf der Homepage von voicenet.at GmbH unter http://www.voicenet.at kundgemacht.

voicenet.at GmbH ist berechtigt, bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ihrer Entgelte mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen.


21. Entgelte nach Aufwand (Regie)

Soweit für die Berechnung der Entgelte nach Aufwand keine auf Durchschnittskostensätze beruhende Pauschale festgesetzt ist, gilt für die Berechnung der entstandenen Kosten Folgendes:

Die erwachsenden Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Arbeitskosten, den Verwaltungszuschlag und die Transportkosten. Zu diesen anfallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für Arbeiten, die im Auftrag von voicenet.at GmbH von Dritten geleistet werden (Unternehmerleistungen). Die Kosten für das Material, das verwendet wird, werden aufgrund des handelsüblichen Preises berechnet.
Die Arbeitskosten werden nach Einheitssätzen für die Arbeitsstunden berechnet. Die Einheitssätze werden aufgrund der bezahlten
Gehälter, Löhne und Nebengebühren zuzüglich der Lohnnebenkosten ermittelt. Zuschläge für die Überzeit-, Sonn- und
Feiertagarbeitsstunden sowie für die Nachtarbeitsstunden werden gesondert berechnet. Die Zeiten für die Wege gelten als Arbeitszeit.
Bruchteile einer Arbeitstunde werden auf volle Viertelstunden nach oben gerundet. Der Verwaltungszuschlag wird unter
Zugrundelegung der Arbeitskosten entsprechend dem Anteil des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes ermittelt. Für die Beförderung von Material und der technischen Einrichtung werden die notwendigen Transportkosten nach Stunden- oder Kilometersätzen berechnet.

Die jeweilig gültigen Aufwandstarife sind auf der Homepage http://www.voicenet.at kundgemacht.

22. Weitere Vertragsbedingungen zu Mietverträgen und Serviceverträgen

1. Einrichtung und Instandhaltung des Systems; Sonstige Leistungen1.1 Voicenet.at GmbH liefert und errichtet das System einschließlich des Netzes und führt notwendige Tests, Inspektionen, Einweisungen und ggf. Schulungen durch. Ein vom Kunden bereitgestelltes Netz darf erst nach Prüfung und ggf. Veranlassung von Änderungen durch Voicenet.at GmbH in Betrieb genommen werden.
1.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Errichtung des Systems an seinem Standort entsprechend den Installationsbedingungen möglich ist. Er ist für die Beibringung der Genehmigung der Telekom Austria AG verantwortlich.
1.3 Das System wird während der gesamten Mietdauer nach dem vereinbarten Servicepaket durch Voicenet.at GmbH instandgehalten. Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung und die Beseitigung von Störungen und Schäden, soweit sie nicht durch Betriebsfremde oder durch den Kunden selbst schuldhaft herbeigeführt worden sind. Im einzelnen sind die Instandhaltungsleistungen in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
1.4 Voicenet.at GmbH hat das Recht, das System auf ein Service-Center zu schalten und Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten online vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, den betreffenden Leitungszugang zur Anlage auf seine Kosten aufrecht zu erhalten. Der Kunde hat Störungen an dieser Leitung sowie an der Anlage und Schäden derselben umgehend und schriftlich zu melden und alle
Anlagenteile zugänglich zu machen. Er ist weiters verpflichtet, sämtliche für die Instandhaltung und/oder Reparatur notwendigen Vorarbeiten bspw. Öffnen von Revisionsklappen und Türen etc. vor Eintreffen des jeweiligen Servicemitarbeiters von Voicenet.at GmbH zu erbringen und die für die Erreichung des Serviceortes notwendigen Hilfsgeräte (z. B. Leitern, Gerüste u. a.), aber auch Hilfspersonal kostenlos zur Verfügung zu stellen.
1.5 Voicenet.at GmbH verpflichtet sich weiter zur entgeltlichen Vornahme aller am System notwendigen – auch von Behörden oder Dritten – gewünschten Arbeiten. Der Kunde hat alle Arbeiten am System, auch für die Erweiterungen, Abbau und Rücktransport, nur von Voicenet.at GmbH oder mit deren Zustimmung ausführen zu lassen.
3.6 Voicenet.at GmbH kann das System nach dem jeweiligen Stand der Technik ändern, sofern der wesentliche Inhalt der Leistungsmerkmale unberührt bleibt und die Änderungen eine vergleichbare Funktionalität bieten.
3.7 Arbeiten, die sich nicht auf mit Schwachstrom betriebene Einrichtungen beziehen, gehen zu Lasten des Kunden. Der Starkstromanschluss und der Betriebsstrom haben vom Kunden bereitgestellt zu werden.
3.8 Erweiterungen, Veränderungen, Minderungen und sonstige verändernde Maßnahmen an dem gesamten Mietgegenstand dürfen ausschließlich von voicenet.at GmbH vorgenommen werden.

2. Software-Nutzungsrechte; Eigentum2.1 Voicenet.at GmbH liefert die Software mit einem Exemplar der Dokumentation. Auch bei sorgfältiger Software-Erstellung ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Softwarefehler unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
2.2 Innerhalb der Republik Österreich räumt Voicenet.at GmbH dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die gelieferte Software auf der Voicenet.at GmbH-Hardware zu nützen. Die Software wird grundsätzlich zur ausschließlichen Verwendung auf der dafür bestimmten Zentraleinheit überlassen. Die Software darf nur auf einem Terminal und nur an einem Ort benutzt werden, eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn für die Software ausdrücklich eine Mehrfachnutzung vereinbart ist.
2.3 Das Eigentum und/oder alle sonstigen Rechte an der Software bleiben bei Voicenet.at GmbH. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Kennzeichnungen – insbesondere Copyrightvermerke – der Software oder Kopien zu entfernen bzw. die Software bei Veränderungen oder Verbindungen zu kennzeichnen. Weiters ist es ausdrücklich untersagt, die Software zurückzuentwickeln oder zu übersetzen oder Softwareteile herauszulösen.
2.4 Ohne schriftliche Zustimmung von Voicenet.at GmbH darf die Software weder vervielfältigt noch verändert werden. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Software und die dazugehörige Dokumentation einschl. evtl. Vervielfältigungen auch in einer bearbeiteten Fassung ohne Zustimmung von Voicenet.at GmbH Dritten nicht bekannt werden. Im übrigen hat der Kunde durch Übertragung der entsprechenden Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte von Voicenet.at GmbH an den Programmen auch von seinen Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen nicht verletzt werden.
2.5 Der Kunde hat nach Ablauf der Nutzung sämtliche Software im Original und mit allen Kopien entweder zu vernichten und dies Voicenet.at GmbH nachzuweisen oder aber zur Gänze an Voicenet.at GmbH auf seine Kosten zurückzustellen.
2.6 Der Kunde hat sich um die Übereinstimmung von Softwareabläufen mit gesetzlichen oder betrieblichen Bestimmungen zu kümmern. 2.7 Der Kunde hat Fehler an der Software unverzüglich dem dem Kunden bekanntgegebenen Servicestützpunkt schriftlich zu melden und sämtliche zur Beseitigung erforderlichen Informationen mitzuteilen.


3. Vorzeitige Aufgabe des Systems; Schadenersatz; Erfüllungsanspruch3.1 Läßt der Kunde das gemietete System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. Voicenet.at GmbH ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
3.2 Voicenet.at GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, wenn
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vorverfahren eröffnet wird und/oder
– der Kunde seinen Vertragsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere mit der Miete auch noch 14 Tage nach erfolgter Mahnung im Verzug ist.
3.3 Der Kunde besitzt das Recht, den vorliegenden Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist durch einseitige, eingeschriebene und an Voicenet.at GmbH gerichtete Erklärung vorzeitig zur Auflösung zu bringen (außerordentliche Kündigung).
3.4 In diesen Fällen einer vorzeitigen Vertragsauflösung verpflichtet sich der Kunde Voicenet.at GmbH gegenüber, den ihr durch die vorzeitige Vertragsbeendigung erwachsenden Nachteil, zumindest aber auf einen Betrag, der bis zum Ablauf die auf das Kalenderjahr des Vertragsabschlusses folgenden zwei Jahre 80 %, danach der Hälfte der Mieten entspricht, die für das System bis zum Ablauf des Kündigungsverzichtes zu zahlen gewesen wären, zu bezahlen. Dieser Betrag wird zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung fällig.
3.5 Voicenet.at GmbH kann, falls der Kunde den Vertragsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, die Anlage auf Kosten des Kunden bis zur Erfüllung außer Betrieb setzen und sämtliche weiteren Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise einstellen.
3.6 Kommt es aufgrund eines Ersuchens des Kunden zu einer Verminderung der in Verwendung stehenden Geräteanzahl, so gelten die Bestimmungen über die Bezahlung der Restmieten im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Kunden sinngemäß.
3.7 Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung ist nur an die RB Leibnitz auf dem Kto.35.840, BLZ 38.206 möglich.
4. Gefahrübergang; Verzug; Haftung für Schäden4.1 Mit der Anlieferung des Systems und des sonstigen Materials geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf den Kunden über. Der Kunde haftet bis zur Höhe des Neuwerts für Verluste oder Schäden, und zwar ohne Rücksicht auf die Ursache, also auch bei höherer Gewalt, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurden von Voicenet.at GmbH oder deren Beauftragten verschuldet, wofür der Kunde beweispflichtig ist.
4.2 Voicenet.at GmbH haftet ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden bis zu einem Betrag von siebenhundert Tausend Euro. Voicenet.at GmbH haftet jedoch nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, die beispielsweise durch Ausfall des Systems, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust entstehen; eben so wenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht liefert.
4.3 Der Kunde hat Voicenet.at GmbH unverzüglich von allen Umständen schriftlich zu verständigen, die die für den Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Voraussetzungen beeinträchtigen.
4.4 Der Bestand des Mietvertrages und die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgeltes wird durch Schadensfälle nicht berührt. Die Kosten der Behebung von Schäden oder von Voicenet.at GmbH beigestellten Ersatzeinrichtungen gehen zu Lasten des Kunden. 4.5 Der Kunde oder in dessen Auftrag Dritte sind nicht berechtigt, in die Hard- und Software von Voicenet.at GmbH einzugreifen. Alle daraus resultierenden Nachteile, insbesondere Instandhaltungs- oder Reparaturkosten gehen zu Lasten des Kunden, der auch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines solchen Eingriffes Versicherungsschutz verloren gehen kann.

5. Preise, Änderungen; Zahlungsbedingungen5.1 Alle vorstehend genannten Leistungen einschl. Aufwendungen für Abnahmen sowie die Verpackungs- und
Transportkostenpauschale für die Anlieferung ab Werk, ferner Entsorgungen, werden zu den bei Voicenet.at GmbH jeweils gültigen Listenpreisen berechnet, soweit sie nicht mit dem in Abschnitt A, Ziff. 1.3 genannten Entgelt bereits abgegolten sind.
5.2 Alle nicht laufend vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug zehn Tage nach Rechnungserstellung fällig. Laufend zu zahlende
Entgelte (Miete) sind aber sofort ab Betriebsbereitschaft des Systems bzw. Übergabe lizenzierter Software für den Rest des laufenden Kalendervierteljahres und danach vierteljährlich im voraus am Monatsersten des ersten Monats jedes Kalendervierteljahres unabhängig von einer allfälligen Rechnungslegung zu zahlen.
5.3 Die angegebenen Entgelte beruhen auf den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen kollektivvertraglichen Mindestlöhnen der Elektroindustrie Österreichs. Bei Änderungen dieser Grundlagen ändern sich die Mietsätze entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn das Entgelt im voraus entrichtet wurde.
5.4 Die Rechtsgebühren gemäß Gebührensatz in der jeweiligen Fassung sowie eventuelle Steuern und Abgaben für diesen Vertrag samt allfälligen Erhöhungen trägt der Kunde.
5.5 Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt.
5.6 Überschreitet der Kunde Zahlungsfristen, werden – ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf – ab Eintritt der Fälligkeit Zinsen in Höhe von 9,0% p.a. berechnet.
5.7 Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle außergerichtlichen Interventionskosten eines Kreditschutzbüros (insbesondere nach
Maßgabe der in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheit über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen, BGBl 1996/141, und der EU-Richtlinie 2000/35/EG vom 26.6.2000) und die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen zu bezahlen.

6. Fremdprodukte6.1 Falls der Kunde mit Zustimmung von Voicenet.at GmbH Fremdprodukte an das System anschließt, übernimmt Voicenet.at GmbH keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb. Die Instandhaltung der Fremdprodukte hat der Kunde sicherzustellen. Beeinflussen sie die Funktion des Systems, ist Voicenet.at GmbH zu ihrer Abschaltung berechtigt.
6.2 Aufwendungen, die Voicenet.at GmbH durch Störungsbeseitigungen oder Abschaltungen entstehen, hat der Kunde zu tragen.
6.3 Wird Software für kundeneigene Produkte überlassen, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Fremdgeräte und -systeme zu den Voicenet.at GmbH-Geräten und -systemen kompatibel sind.





7. Sonstige Bestimmungen7.1 Leistungsfristen für Voicenet.at GmbH verlängern sich angemessen, z. B. bei Streik, Aussperrung, höherer Gewalt und Ereignissen, die von Voicenet.at GmbH nicht beeinflusst werden können.
7.2 Voicenet.at GmbH behält sich das Recht vor, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Dritte ausführen zu lassen, wobei Voicenet.at GmbH dies falls nur dann haftet, wenn sie sich einer untüchtigen oder wissentlich gefährlichen Person bedient. Auf Seiten des Kunden kann ein Dritter nur mit schriftlicher Einwilligung von Voicenet.at GmbH in den Vertrag eintreten.
7.3 Der Kunde darf Einrichtungen einem Dritten nur dann nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von Voicenet.at GmbH zur ständigen
Mitbenützung oder zur vorübergehenden Alleinbenützung überlassen, wenn der Dritte neben dem Kunden die Haftung für die Vertragserfüllung während der Dauer der Benützung des Systems durch ihn schriftlich gegenüber Voicenet.at GmbH vor
Inbetriebnahme durch den Dritten übernimmt.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Forderungen jedweder Art gegen Ansprüche von Voicenet.at GmbH aufzurechnen oder eine Minderung des Entgelts auch bei teilweiser oder grundsätzlicher Unbrauchbarkeit der Anlage geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für den Fall etwa auftretender Störungen an Einrichtungen
7.5 Beide Parteien versichern, dass sie Vollkaufleute im Sinne der Bestimmungen des UGB sind.
7.6 Erfüllungsort für alle Zahlungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Deutschlandsberg.
7.7 Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von dieser.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden durch solche wirksame Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
7.8 Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Voicenet.at GmbH GmbH, die unter www.voicenet.at abrufbar sind. Gerichtsstand und Verhandlungsort ist das Landesgericht für ZRS Graz.

8. Versicherung (soweit neben dem Hauptvertrag auch der Abschluß einer Versicherung getätigt wurde gelten nachstehende Bestimmungen)8.1 Miet- od. Servicevertrag und Versicherungsvertrag sind rechtlich selbständige, voneinander unabhängige Verträge. Für den
Versicherungsvertrag gelten die „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung der Elektro-Anlagen und Geräten“ in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
8.2 Die Versicherung gilt vom Tag der Betriebsbereitschaft der Anlage für die Dauer des mit Voicenet.at GmbH abgeschlossenen Hauptvertrages.
8.3 Das im Vertrag genannte Versicherungsentgelt wird von der Generali Versicherung direkt dem Versicherungsnehmer vorgeschrieben. Das Versicherungsentgelt und die Versicherungssumme gründen sich auf dem Wiederbeschaffungspreis für neue Anlagen. Eine Änderung dieser Preise hat eine entsprechende Änderung der Versicherungssumme und des Versicherungsentgeltes zur Folge.

23. Rechtsnachfolge und Vertragsveräußerung an Dritte

Rechte und Pflichten von voicenet.at GmbH aus diesem Vertrag können voll inhaltlich ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte mit für den Übergeber schuldbefreiender Wirkung übertragen werden. Der Übergeber wird durch geeignete Maßnahmen auf die Vertragsübernahme hinweisen. Die Übernahme der Rechte und Pflichten von voicenet.at GmbH entfaltet die Rechtswirkung der § 1409 ABGB und § 38 UGB. Festgehalten wird, daß die abgeschlossenen Verträge im Übrigen von der Übernahme des Vertrages unberührt bleiben.

24. Veröffentlichung der AGB der voicenet.at GmbH

Die AGB der voicenet.at GmbH werden zeitlich nicht definiert angepaßt und auf http://www.voicenet.at ohne direkte Information an Vertragskunden oder allgemeine Kunden veröffentlicht.

25. Schlussbestimmungen

Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen. Für diese AGB und die Verträge von voicenet.at GmbH und dessen Durchführung gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtstand ist das Landesgericht für ZRS Graz.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Auftraggebers haben schriftlich zu erfolgen.

voicenet.at GmbH ist ermächtigt, seine Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte: voicenet.at GmbH ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Der Auftraggeber hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Auftraggeber zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.